Artikel 1 - Anwendung: Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen von Eternum gelten für alle Beziehungen zwischen den Parteien, mit Ausnahme der eigenen (Kauf-)Bedingungen des Käufers.

Artikel 2 - Rechnungsstellung und Zahlung: Rechnungen sind bar am Sitz von Eternum zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Im Falle der Nichteinhaltung der Zahlungsfrist wird auf den unbezahlten Betrag der Rechnung ab dem ersten Fälligkeitstag automatisch und ohne vorherige Mahnung ein Zinssatz von 10 % pro Jahr fällig. Ebenfalls automatisch und ohne Mahnung wird ein Pauschalbetrag von 15 % des unbezahlten Rechnungsbetrags mit einem Mindestbetrag von 75 EUR fällig.

Artikel 3 - Eigentumsvorbehalt: Der Eigentumsübergang der verkauften Waren wird bis zur vollständigen Erfüllung der mit Eternum eingegangenen Verpflichtungen aufgeschoben. Der Käufer trägt jedoch die Risiken ab dem Zeitpunkt, an dem die Waren ihm zur Verfügung gestellt werden. Der Käufer ist verpflichtet, alle unbezahlten Waren, auf die dieser Eigentumsvorbehalt zutrifft, getrennt und deutlich gekennzeichnet aufzubewahren.

Artikel 4 - Lieferfrist: Die angegebenen Lieferfristen sind lediglich ungefähr und eine eventuelle Überschreitung gibt weder das Recht auf Entschädigung noch das Recht, die Vereinbarung zu kündigen.

Artikel 5 - Garantie: Alle Reklamationen in Bezug auf nicht sichtbare Mängel bei der Lieferung müssen innerhalb von 48 Stunden nach deren Entdeckung oder nach dem Zeitpunkt, zu dem sie hätten entdeckt werden können, schriftlich gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist wird die Reklamation als gegenstandslos angesehen. Falls die Beschwerde berechtigt ist, behält sich Eternum das Recht vor, nach eigenem Ermessen entweder die Ware zu ersetzen oder den Verkaufsvertrag in Bezug auf diese Waren zu kündigen.

Die Haftung von Eternum beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Sie ist in jedem Fall auf den Rechnungswert der verkauften Waren begrenzt. Eternum haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, weder gegenüber dem Käufer noch gegenüber Dritten.

Artikel 6 - Gerichtsstand: Es gilt belgisches Recht. Alle Streitigkeiten werden vom Gerichtsbezirk Namur entschieden, zu dem das Friedensgericht des Kantons Gembloux-Eghezée (Abteilung Gembloux) gehört.